Dienstleistungen Sicherheit & Risikomanagement Sicherheit Störfallprävention

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Störfallvorsorge

Risikoanalyse, Berichte und Umsetzungsunterstützung.

Sie lagern oder verwenden in Ihrem Betrieb gefährliche Stoffe und Zubereitungen, die bei ihrer Freisetzung Personen und/oder die Umwelt gefährden könnten? Damit untersteht Ihr Betrieb möglicherweise der Störfallverordnung!

Neosys AG
Privatstrasse 10
4563 Gerlafingen

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Störfallvorsorge

Bei Lagermengen oberhalb klar festgelegter Mengenschwellen müssen Betriebe die von diesen Stoffen ausgehenden Gefahren und die getroffenen Sicherheitsmassnahmen in einem so genannten Kurzbericht zuhanden der Vollzugsbehörden dokumentieren. Der Betriebsinhaber muss den Kurzbericht ergänzen, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben oder relevante neue Erkenntnisse vorliegen.

Kommt die Behörde nach Prüfung des Kurzberichts zum Schluss, dass eine schwere Schädigung von Mensch und/oder Umwelt nicht ausgeschlossen werden kann, verfügt sie eine Risikoermittlung.

Wir klären für Sie ab, ob Ihr Betrieb der Störfallverordnung untersteht, und unterstützen Sie bei der Erstellung von Kurzberichten und Risikobeurteilungen gemäss Störfallverordnung.