Lohngleichheitsanalyse wird zur Pflicht.
01.03.2021
Neue Pflicht zur Erstellung einer Lohngleichheitsanalyse für alle Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden.
Über dreissig Jahre nach der Verankerung in der Bundesverfassung ist die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau auch in der Schweiz noch immer nicht erreicht. Deshalb wurde das Gleichstellungsgesetz (GlG) geändert.
Neu müssen alle Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Die erste Lohngleichheitsanalyse ist bis spätestens Ende Juni 2021 durchzuführen. Falls festgestellt wird, dass ein erklärbarer systematischer Lohnunterschied zwischen Frau und Mann herrscht, muss ein Unternehmen die Lohngleichheitsanalyse alle 4 Jahre wiederholen.
Die Ergebnisse der Analyse müssen den Arbeitnehmern schriftlich mitgeteilt und von einer unabhängigen Stelle überprüft werden.
Die Neosys hat sich zum Ziel gesetzt, auch ihre Kunden beim Erstellen einer Lohngleichheitsanalyse unterstützen zu können und dafür eine entsprechende Dienstleistung entwickelt. Wir können für Sie die Lohngleichheitsanalyse durchführen, interpretieren und die Resultate in einem geeigneten Bericht festhalten.
Ab sofort stehen Ihnen die Spezialisten der Neosys rund um Fragen zur Lohngleichheit zur Verfügung.
01.03.2021
Yannic Rütti