Rechtliche Aspekte des Homeoffice.
10.11.2020
Homeoffice bietet in Zeiten von Corona einige Vorteile. Jedoch gilt es auch diesbezüglich rechtliche Aspekte zu beachten. Auch fürs Arbeiten im Homeoffice gelten die Bestimmungen für den Einzelarbeitsvertrag gemäss Obligationenrecht Art. 319ff und auch im Homeoffice muss der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommen. Trotzdem sollten einige Punkte vertraglich speziell geregelt werden. Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten ein:
Kostenregelung
Ohne genaue Regelung, ist der Arbeitgeber gemäss Art. 327 OR verpflichtet dem Arbeitnehmer eine angemessene Entschädigung für die eingesetzten Arbeitsgeräte, Materialien und Infrastruktur zu bezahlen. Da diese oftmals schwer abzugrenzen sind, empfiehlt es sich die anfallenden Kosten mittels einer vertraglich vereinbarten Spesenpauschale zu vergüten.
Gesundheitsschutz
Gemäss seiner Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber auch bei Arbeiten im Homeoffice dafür zu sorgen, dass alle Arbeitnehmer über mögliche psychische und physische Gefährdungen sowie einzuhaltende Massnahmen informiert werden. Die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten sowie Berücksichtigung ergonomischer Faktoren sollte mit den Mitarbeitenden nochmals besprochen und wo nötig vertraglich geregelt werden. Auch psychosoziale Risiken sollten nicht unterschätzt werden. Bei mehrtätigen Arbeiten von zu Hause aus kann der fehlende Austausch mit Arbeitskollegen negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Diesbezüglich empfiehlt sich zum Beispiel regelmässig Sitzungen in digitaler Form abzuhalten.
Datenschutz
Die gesetzlichen und betrieblichen Datenschutzregelungen sind auch im Homeoffice einzuhalten. Vertrauliche Daten sind vom Arbeitsnehmer entsprechend zu schützen und auch die Entsorgung von Dokumenten ist nicht zu vernachlässigen.
Grenzüberschreitende Arbeiten im Homeoffice
Hier geht es im Speziellen um die Sozialabgaben. Arbeitet der Arbeitnehmer mindestens 25 Prozent in seinem Wohnsitzstaat in der EU/EFTA sind sämtliche Sozialabgaben dort zu entrichten. Um unnötig höhere Kosten und Aufwände vermeiden zu können, limitiert der Arbeitgeber daher das zeitliche Pensum der Home-Office-Tätigkeit idealerweise auf unter 25 Prozent.
Zusammenfassend empfiehlt es sich die bestehenden Arbeitsverträge und Reglemente zu prüfen und falls nötig mit den speziellen Gegebenheiten fürs Homeoffice anzupassen.
10.11.2020
Michael König
Danielle Düby