Explosionsschutz in Zeiten der Corona-Krise
09.02.2021
Mit der Verbreitung des Coronavirus stieg der Bedarf an Händedesinfektionsmittel drastisch. Spender wurden flächendeckend aufgestellt. Personen tragen kleine Fläschchen auf sich. Vorräte wurden angelegt.
Leicht-entzündliche Handdesinfektionsmittel
Bei einem Grossteil der Händedesinfektionsmittel handelt es sich um 70%ige Ethanollösungen mit geringen Mengen an Zusatzstoffen. Der Flammpunkt dieser Produkte liegt um 21 °C, es handelt sich also um leichtentzündliche Flüssigkeiten gemäss SUVA Merkblatt 2153 «Explosionsschutz». Bei Lagerung und Umgang können explosionsfähige Atmosphären auftreten, eine Beurteilung der Explosionsrisiken ist notwendig.
Vorsicht bei der Platzierung von Desinfektionsmittelspendern
Schon 10 L zusammenhängende zündfähige Atmosphäre gelten als gefährlich. Dazu reichen ca. 0.59 g Ethanol aus – ein Spritzer Händedesinfektionsmittel reicht im Extremfall. Bei vielbenutzten Desinfektionsmittelspendern ist somit Vorsicht geboten, gerade wenn sie in Korridoren und Gebäudeeingängen, also potentiellen Fluchtwegen stehen. Auf gute Lüftung ist zu achten, Brandlasten sind zu minimieren, Zündquellen müssen strikt vermieden werden.
Schutzkonzepte für Desinfektionsmittellager
Ein weiteres Risiko sind improvisierte Desinfektionsmittel-Lager und Abfüllräume zum Nachfüllen von Spendern. Wir können davon ausgehen, dass die Händedesinfektionsmittel ihren Platz im öffentlichen Raum noch längere Zeit behalten. Höchste Zeit um Provisorien in vorschriftskonforme Lager und Abfüllräume einzurichten.
Dabei sind die bevorrateten Mengen zu hinterfragen und ggf. zu reduzieren, denn mit der Menge steigen die Anforderungen an Lager für leichtentzündbare Flüssigkeiten. Ab 100 L Lagermenge werden Schränke bzw. Räume mit Brandwiderstand erforderlich. Für die Lager und Umfüllplätze sind Ex-Schutzdokumente zu erstellen, Lüftung und Leckagerückhalt sind sicherzustellen, das betriebliche Gefahrstofflagerkonzept ist zu aktualisieren.
09.02.2021
Mathias Breimesser