Blog Gefahrstoffe sicher lagern: Kommen Ihnen diese häufigen Fehler bekannt vor?

Gefahrstoffe sicher lagern: Kommen Ihnen diese häufigen Fehler bekannt vor?

22.01.2024

Sicherheit und Schutz von Menschen und Umwelt sollten oberste Priorität haben, wenn es um den Umgang mit gefährlichen Stoffen und deren Lagerung geht. Trotz hilfreicher Vorschriften und Richtlinien gibt es gängige Fehler, die in vielen Unternehmen auftreten. In diesem Blogartikel möchten wir auf einige dieser Fehler hinweisen und Lösungsansätze für eine sichere und konforme Gefahrstofflagerung geben. Die folgende Auswahl ist sehr subjektiv, aber es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Sie den einen oder anderen diese Lagerfehler aus Ihrem Unternehmen kennen.

Falsche Kennzeichnung von Lagerbehältern:

Eine korrekte Kennzeichnung ist entscheidend für die einfache Identifizierung und sichere Handhabung gefährlicher Stoffe. Falsche Kennzeichnungen können zu Verwirrung, Unfällen und sogar chemischen Reaktionen führen. Halten Sie sich an klare und konsistente Kennzeichnungspraktiken. Wir empfehlen, ausschliesslich Etiketten zu verwenden, die den Namen des Stoffs und die entsprechenden GHS-Piktogramme zeigen. Sehr hilfreich sind des Weiteren Warnhinweise, Lageranforderungen und Handhabungsanweisungen. Einige Arbeitssicherheitsspezialisten fordern, dass die Umfüllgebinde und Originalgebinde für die Lagerung von Gefahrstoffen gleich bezeichnet werden sollten, einschlieslich Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitsratschläge (P-Sätze), sowie Signalwörter und ähnliches. Stellen Sie sicher, dass die Etiketten dauerhaft an den Behältern angebracht sind und dauerhaft lesbar bleiben.  Lebensmittelbehälter, z.B. Mineralwasserflaschen oder Marmeladengläser für Chemikalien zu verwenden, kann zu Verwirrung bei den Mitarbeitenden, versehentlichem Verzehr und bis hin zu schweren Vergiftungen mit Todesfolge führen. Behälter, die gefährliche Stoffe enthalten, dürfen nicht mit Verpackungen von Lebensmitteln, Kosmetika, Medikamenten oder Futtermitteln verwechselt werden können. Verbannen Sie Lebensmittelbehälter konsequent aus Gefahrstofflagern sowie aus Arbeitsbereichen mit gefährlichen Stoffen!

Fehlende Auffangwannen:

Fehlt eine Auffangwanne, kann ein kleiner Vorfall im Gefahrstofflager, der zu spät bemerkt wird, ernste Konsequenzen für die Umwelt haben und zudem Kosten verursachen, die die Anschaffungskosten der Auffangwanne deutlich übersteigen. Das schweizerische Gewässerschutzgesetz hat zum Ziel, die Wasserressourcen der Schweiz zu schützen, zu erhalten und nachhaltig zu bewirtschaften. Es legt rechtliche Bestimmungen und Vorschriften fest, um die Qualität des Wassers zu sichern und Umweltschäden zu verhindern. Auffangwannen helfen dabei, Tropfen, Verschüttungen und Leckagen einzudämmen, die Verbreitung gefährlicher Stoffe zu minimieren und potenzielle Unfälle bis hin zu Bränden zu verhindern. Platzieren Sie Auffangwannen unter Behältern und Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten. Diese Anforderung ist insbesondere relevant für Flüssigkeiten, die als stark gewässergefährdend klassiert sind. Die Wassergefährdungsklassen eines Gefahrstoffs können entweder dem Sicherheitsdatenblatt (SDB) oder der Online-Datenbank Webrigoletto entnommen, oder durch die H-Sätze selbst eingestuft werden.

Separate Auffangwannen sind darüber hinaus notwendig für alle Produkte, die gefährlich mit anderen Chemikalien reagieren können (z.B. Oxidationsmittel und brandfördernde Produkte, entzündbare Flüssigkeiten oder Säuren und Laugen.

Zusammenlagerung von Produkten, die gefährlich miteinander reagieren können:

Säuren und Laugen gehören zwar beide zur Lagerklasse 8 («atzende und korrosive Stoffe») und sind mit demselben Piktogramm, GHS05, oder dem Ausrufezeichen gekennzeichnet, trotzdem müssen sie räumlich getrennt gelagert werden, da bei einer versehentlichen Vermischung heftige chemische Reaktionen, teilweise unter starker Wärmeentwicklung, ablaufen könnten. Dies erfordert zumindest separate Auffangwannen für Säuren und Laugen. Damit bei grossen Flüssigkeitsmengen im Ereignisfall eine Vermischung von Säuren und Laugen verhindert werden kann, reichen getrennte Auffangwannen allein möglicherweise nicht mehr aus und eine räumliche Trennung voneinander wird notwendig.

Die Lagerung von Chlorbleiche (Natriumhypochlorit) in der Nähe von ammoniakhaltigen Reinigungsmitteln kann bei Vermischen zu giftigem Chloramin-Gas führen. Ebenso folgenreich wäre eine Reaktion von Chlorbleiche mit starken Säuren, bei welcher giftiges Chlorgas freigesetzt wird. Vorsicht geboten ist ebenfalls bei der Lagerung von Wasserstoffperoxid, welches bei Kontakt mit brennbaren Substanzen zu einer schnellen Freisetzung von Sauerstoff führen kann, womit sich das Risiko von Bränden oder Explosionen deutlich erhöht.

Insbesondere die zuletzt genannten Beispiele machen deutlich, wie gross die Herausforderung ist, die Eigenschaften der chemischen Produkte zu kennen, um sie gemäss den Vorschriften und sicher lagern zu können. Die Hinweise zu Getrennt- und Separatlagerung sind den SDB oder Stoffdatenbanken zu entnehmen.

Damit die Trennung inkompatibler chemischer Produkte voneinander dauerhaft funktioniert, empfiehlt es sich, für besonders reaktive Produkte Lagerplätze zu definieren und entsprechend zu kennzeichnen. Die Gefahrstofflager sind generell mit den entsprechenden Warnschildern gemäss ISO 7010 zu versehen.  

Ungeeignete Lagerschränke:

Ein Holzschrank gefüllt mit Lösungsmitteln? Das klingt problematisch, ist aber erstaunlich häufig anzutreffen. Sollte ein Feuer ausbrechen, welches nicht sofort eingedämmt werden kann, verbreiten sich die Flammen schnell in der ganzen Umgebung. Bei der Lagerung von entzündlichen Flüssigkeiten sind Schränke aus nicht brennbaren Materialien wie Metall unerlässlich (sogenannte RF1-Schränke, das steht für «réaction au feu»). Schon bei Mengen ab 26 Litern entzündbarer Flüssigkeiten sind RF1-Schränke notwendig. Damit der Menge an gelagerten entzündbaren Flüssigkeiten auch die Gefahr eines Feuers oder einer Explosion zunimmt, besteht für Lager, die mehr als 100 Liter brennbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C enthalten, die Anforderung, dass der Lagerschrank einen Feuerwiderstand von mindestens 30 Minuten aufweisen muss.

Fehler in Ex-Zonen:

In Bereichen, in denen eine explosionsfähige Atmosphären entstehen kann, stellen Zündquellen eine Gefahr dar, die aus diesen Bereichen verbannt werden muss. Betroffen sind Produkte wie brennbare Gase (Methan, Propan, Butan), leichtbrennbare Flüssigkeiten (Benzin, Lösungsmittel) und brennbare Stäube (Mehlstaub, Holzstaub, Metallpulver), welche zur Bildung von explosionsfähigen Atmosphären führen können. Daher dürfen in solchen Bereichen nur Ex-geschützte elektrische Installationen und Geräte mit Ex-Zertifizierung verwendet werden. Stereoanlagen, Kaffeemaschinen, Ladegeräte für Lithium-Akkus usw. sind in Ex-Zonen nicht geeignet. Mit dem Merkblatt 2153 der Suva existiert ein detailliertes Informations- und Hilfsmittel, das den Arbeitgeber dabei unterstützt, Gefahren zu identifizieren, Risiken zu bewerten, Arbeitsbereiche in Zonen einzuteilen, spezifische Massnahmen zu ergreifen und Explosionsschutzdokumente zu erstellen

Wie die obigen Beispiele illustrieren, erfordert die sichere und konforme Lagerung von Gefahrstoffen ein breites Fachwissen. Darüber hinaus verlangt sie den beteiligten Personen einiges an Sorgfalt und Mühe ab. Neosys steht Ihnen mit umfangreichem Fachwissen und gezielten Beratungsleistungen zur Seite. Unsere RisCare-Abteilung unterstützt Ihr Unternehmen dabei, Sicherheitsrisiken zu erkennen und zu minimieren, um eine regelkonforme und sichere Lagerung zu gewährleisten. Ein erster Schritt in die richtige Richtung besteht sicher darin, die beschriebenen häufigen Fehler bei der Gefahrstofflagerung zu beheben und zukünftig zu vermeiden.

Ihre Neosys AG

22.01.2024
Elvira Goloda