Inhouse-Schulung für Chemikalien-Ansprechpersonen.
31.05.2021
Jeder Betrieb, in dem beruflich oder gewerblich mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, ist gemäss Artikel 25 des Chemikaliengesetzes verpflichtet, eine Chemikalien-Ansprechperson zu ernennen und dem Kanton mitzuteilen.
Als Bindeglied fungierend stellt die Chemikalien-Ansprechperson den Informationsaustausch zwischen Vollzugsbehörden und dem Betrieb sicher. Sie leitet behördliche Weisungen intern weiter und erteilt den Behörden notwendige Auskünfte. Die Aufgabe ist anspruchsvoll. Voraussetzungen sind sowohl ein guter Überblick über Tätigkeiten und Gefahrstoffe im eigenen Betrieb als auch fundierte Kenntnisse der geltenden Chemikaliengesetzgebung.
Eine offizielle Ausbildung und Zertifizierung gibt es dabei aber nicht. Eine Reihe von Anbietern führen Kurse für Chemikalien-Ansprechpersonen durch. Die Neosys AG geht einen anderen Weg: Wir schulen, instruieren und beraten Chemikalien-Ansprechpersonen inhouse und persönlich. Ein Mehrwert für die Kundin, denn so können wir uns ganz auf die konkrete Situation im Betrieb konzentrieren. Die vorhandenen Gefahrstoffe und die relevanten Tätigkeiten stehen im Fokus unserer Schulung. Konkrete Fragen zum Chemikalienrecht werden direkt und persönlich geklärt.
Nach der Schulung stehen wir der Chemikalien-Ansprechperson weiterhin mit unserem Fachwissen zur Verfügung. Mit der Neosys AG an Ihrer Seite kommen Sie sicher und gelassen durch den Dschungel des Chemikalienrechts.
31.05.2021
Mathias Breimesser und Barbara Morasch