Blog Ist Ihr Betrieb von der GGBV betroffen?

Ist Ihr Betrieb von der GGBV betroffen?

11.06.2024

Die Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (GGBV) regelt die Ernennung, die Aufgaben, die Ausbildung und die Prüfung von Gefahrgutbeauftragten.

Was bedeutet dies für Sie?

Wenn Sie als Unternehmen eine bestimmte Menge gefährlicher Güter auf der Strasse, auf der Schiene oder auf Gewässern transportieren, oder wenn Sie Gefahrgüter verpacken, einfüllen, versenden, laden oder entladen, dann sind Sie von der GGBV betroffen. Das bedeutet, Sie müssen unverzüglich einen Gefahrgutbeauftragten ernennen und dem Kanton melden. Kommen Sie Ihrer Verpflichtung nicht nach, dann riskieren Sie eine Busse.

So finden Sie heraus, ob Sie einen GGB ernennen müssen

Nicht alle Unternehmen, die mit Gefahrgütern umgehen, fallen in den Geltungsbereich der GGBV. Klären Sie ab, ob Sie betroffen sind. Dafür können Sie das neue Faktenblatt der Neosys AG «Bedarfsermittlung GGBV» nutzen.  Das Faktenblatt ist in Deutsch, Französisch und Englisch verfügbar und kann kostenlos heruntergeladen werden.

Und wie geht es weiter?

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Betrieb unter die Bestimmungen der GGBV fällt und Sie einen Gefahrgutbeauftragten benötigen, melden Sie sich einfach bei uns. Die externen GGB der Neosys AG unterstützen Sie gerne.  

Übrigens…

Für viele Betriebe ist ein externer GGB die optimale und preisgünstigste Lösung, insbesondere wenn Ihnen die Kapazitäten fehlen oder das notwendige Fachwissen erst noch erworben werden müsste.   

Ihre Neosys AG

11.06.2024
Barbara Morasch