Blog Energiemangellage: Unterstützung bei der Notfallplanung /-vorbereitung

Energiemangellage: Unterstützung bei der Notfallplanung /-vorbereitung

10.11.2022

Die Gefahr einer ungenügenden Energieverfügbarkeit in den anstehenden Wintermonaten wird von Fachleuten der Energieversorgung und Politik als reell eingestuft. Im Vordergrund steht eine Knappheit an Strom und an Erdgas. Falls diese eintreffen sollte, würde dies voraussichtlich auch die Heizölpreise nochmals massiv in die Höhe treiben.

Ob die Energiemangellage wirklich kommt, wissen wir nicht. Aber einfach abzuwarten, ist die falsche Strategie. Es stellen sich folgende dringende Fragen:

  • Mit welchen behördlichen Anordnungen ist im Fall einer Mangellage zu rechnen?
  • Welche Vorkehrungen können Sie dann treffen, um Ihre Produktion und Ihre Erträge möglichst aufrecht zu erhalten?

Appelle und Anordnungen des Bundes

Gemäss Faktenblatt des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung WL vom 31.8.2022 ist das folgende etappenweise Vorgehen vorgesehen:

  1. Sparappelle des Bundes bei einer unmittelbar drohenden Mangellage
  2. Für Gas: Umstellung von Zweistoffanlagen auf Öl-Betrieb beim Eintritt einer Mangellage. Für Strom: Verbot bestimmter Verbraucher (Saunas, Whirlpools, Leuchtreklamen, etc.)
  3. Kontingentierung bei nicht geschützten Kunden und Grossverbrauchern. Zuteilung von Tages- und Monatskontingenten.
  4. Zyklische (rollierende) Abschaltungen.
    Abschaltung ganzer Netzabschnitte, 4 Stunden Unterbruch und 4-8 Stunden Versorgung. Wenn möglich Ausnahmen für versorgungskritische Verbraucher (Spitäler, Blaulichtorganisationen etc .).
  5. Ev. weitere

Was können Betriebe tun

  • Alle Betriebe mit einem Stromverbrauch von mehr als 100’000 kWh/Jahr und/oder mit hohem Gasverbrauch sind dazu aufgefordert, sich Gedanken zu machen und ein Konzept zu erstellen, wie sie mit einer Einsparung von z.B. 10% oder 20% des Verbrauchs elektrischer Energie ihre Geschäftsfähigkeit trotzdem aufrechterhalten können.
  • Dazu muss natürlich bekannt sein, mit welcher Leistung und mit welcher zeitlichen Verteilung die Anlagen des Betriebs Energie verbrauchen.
    Falls diese Daten noch nicht vorliegen, muss eine Energieverbrauchsanalyse durchgeführt respektive in Auftrag gegeben werden.
  • Weiter muss bekannt sein, ob die Produktion ohne grösseren Schaden zeitlich so umverteilt werden kann, dass zyklische Abschaltungen umgangen werden könnten.
  • Noch vorhandene Potenziale, um die Energieeffizienz der Anlagen zu steigern oder die Eigenproduktion von Strom zu erhöhen, sollten erkannt und raschmöglichst genutzt werden.

In allen diesen Punkten unterstützen Sie unsere Fachleute gerne! Wir wissen sowohl in der Energieversorgung als auch in der Notfallplanung und im Business Continuity Management Bescheid. Kontaktieren Sie uns unter info@neosys.ch

Ihre Neosys AG

                

10.11.2022
Rolf Gerber