Lärmoptimierung bei Bauprojekten
15.02.2023
Planen Sie ein Bauprojekt, das selbst Lärm generiert oder an einem lärmbelasteten Standort vorgesehen ist? Dann ist zu beachten, dass die Vorgaben der Lärmschutzverordnung (LSV), der kantonalen Vorschriften sowie unter Umständen der Norm SIA 181 «Schallschutz im Hochbau» eingehalten werden müssen.
Bei Bauprojekten im Bereich der Industrie und des Gewerbes wird dem Lärmschutz häufig zu wenig Beachtung geschenkt. Dies führt dazu, dass es schliesslich zu Überschreitungen der Grenzwerte und zu Lärmklagen kommt. Bei Überschreitung der Grenzwerte sind nachträglich Massnahmen umzusetzen. Solche Massnahmen sind dann oft teurer und können den betrieblichen Ablauf negativ beeinträchtigen.
Um dies zu verhindern ist es von Vorteil, die Lärmsituation schon in der Planungsphase zu klären und zu beachten. Das Projekt kann so der Lärmsituation angepasst und die Lärmschutzanforderungen durch meist günstigere Massnahmen eingehalten werden, die dann auch den Produktionsablauf nicht behindern. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass bei weiteren Projekten die lärmkritischen Orte bereits bekannt sind, so dass dies bei der Anordnung neuer Lärmquellen berücksichtigt werden kann.
Sofern nicht von der Behörde aufgrund von Klagen verlangt, sind Lärmbeurteilungen beispielsweise vorzunehmen bei: Zusätzlichen Kaminen, Rückkühlern und neuen Klimaanlagen, Veränderung der Verkehrsführung, Änderung der Nutzung, längeren Betriebszeiten oder wenn in lärmbelastetem Gebiet gebaut wird.
Wir unterstützen Sie gerne bei der lärmtechnischen Optimierung Ihres Projektes.
Ihre Neosys AG
15.02.2023
Thomas Selmair