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Elektrosicherheit im Betrieb

Die Prüfung von Elektrogeräten ist für alle Arbeitgebenden obligatorisch. Die Grundlage für diese obligatorische, wiederkehrende Geräteprüfung ist in Art. 32b Abs. 1 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) begründet: «Arbeitsmittel sind gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren.

Neosys AG
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Elektrosicherheit im Betrieb

Betroffen von dieser Regelung sind elektrische Niederspannungserzeugnisse, welche mit einer Nennspannung bis 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung versorgt werden.

Typische Geräte sind:

  • Laboreinrichtungen
  • Mess- und Regeleinrichtungen
  • Netzteile
  • Heizgeräte
  • Elektrische Handwerkzeuge
  • Leuchten welche nicht Bestandteil der Installation sind
  • Unterhaltungselektronik
  • Informations- und Kommunikationstechnik (Computer, Telefone, Scanner, Radios usw.)
  • Verlängerungskabel
  • Private Elektrogeräte im Betrieb (z.B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Radiogeräte, Heizlüfter, Kühlschränke)

Dies ist besonders wichtig, wenn die Geräte schädigenden Einflüssen wie Hitze, Kälte und korrosiven Gasen und Stoffen ausgesetzt sind (s. Art. 32b Abs. 1 der VUV).

Neosys unterstützt Sie im Bereich Elektrosicherheit mit:

  • Gefährdungsbeurteilungen und Elektrosicherheitskonzepten
  • Wartungspläne und Geräteverzeichnissen
  • Gesetze, Vorschriften und Richtlinien

Diese dienen Ihnen als Hilfsmittel und zeigen Ihnen auf, welche Massnahmen zu treffen sind, die Arbeitsmittel in einem ordnungsgemässen, sicheren Zustand zu halten.

Mit unserer Hilfe schaffen Sie eine sichere Arbeitsumgebung, in der die häufigsten Unfälle im Zusammenhang mit Elektrizität vermieden werden können. Dazu zählen Verletzungen durch elektrischen Schlag infolge der Fehlfunktion von Arbeitsmitteln, Verletzungen durch überhitzte Arbeitsmittel, Brände und Explosionen.

Denken Sie daran, dass Sie als Arbeitgeber die Verantwortung tragen, dass die Geräteprüfungen auch tatsächlich durchgeführt werden und dass in Ihrem Betrieb die Arbeitsumgebung frei von elektrischen Gefahren ist.

Beachten Sie: Elektrische Geräte dürfen nur durch einen Fachbetrieb oder durch eine Fachkraft (Betriebselektriker) repariert und instandgehalten werden. Nach jeder Reparatur muss durch die Fachkraft eine Prüfung der elektrischen Betriebssicherheit durchgeführt und dokumentiert werden. Wir empfehlen Ihnen eine Prüfung mit einen Gerätetester durchzuführen .


Referenzen

Vertraulich und auf Anfrage.

Ansprechspersonen

Haben Sie Fragen zu unserem Angebot? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Aldo Seethaler

Elektroinstallateur EFZ, SUVA Sicherheitsassistent

+41 32 674 48 62
aldo.seethaler@neosys.ch

Martin Schaub

BSc Energie- und Umwelttechnik, Spezialist ASGS (eidg. FA), SAQ Umweltmanager, Erwachsenenbildner SVEB-1

+41 32 674 45 29
martin.schaub@neosys.ch