Dienstleistungen Umwelt & Energie Luftschadstoff- und Geruchsgutachten

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Luftschadstoff- und Geruchsgutachten

Die Neosys AG verfügt über Spezialist*innen mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Luftreinhaltung. Zu unseren Kunden gehören sowohl Industrie- und Gewerbebetriebe als auch Behörden von Gemeinden, Kantonen und Bund. Die Schwerpunkte unseres Angebots sind nachfolgend beschrieben. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung!

Neosys AG
Belchenstrasse 3
CH-4600 Olten

+41 32 674 45 11
info@neosys.ch
www.neosys.ch

Luftschadstoff- und Geruchsgutachten

Unsere Dienstleistungen:

Geruchsgutachten

  • Wir erstellen Geruchsgutachten nach der Geruchsempfehlung des BAFU.
  • Wir erstellen Immissionsprognosen mit Computermodellen.
  • Wir erarbeiten Sanierungskonzepte zum Vermeiden von Geruchsimmissionen.
  • Wir messen die Geruchemissionen olfaktometrisch an Anlagen oder in der Abluft.

 

Luftschadstoff-Immissionsgutachten und Abluft-Sanierungskonzepte

Sie benötigen ein Gutachten, ob übermässige Immissionen bestehen oder ein Sanierungskonzept, um die Emissionen Ihres Betriebs oder einer Anlage zu reduzieren, weil die Anforderungen der Luftreinhalte-Verordnung nicht mehr erfüllt sind?

  • Wir erstellen Immissionsprognosen mit Computermodellen zur Beurteilung der Luftschadstoff-Immissionen von Anlagen.
  • Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung möglicher Massnahmen zur Verbesserung der Immissionssituation.
  • Abluftsanierung: Wir evaluieren als herstellerneutrale Berater die beste Lösung zur Reduktion der Schadstoff-Emissionen Ihrer Anlage.
  • Reduktion diffuser Emissionen: Wir beraten Sie bei der Reduktion der diffusen VOC- oder Staubemissionen nach dem aktuellen Stand der Technik.

 

Emissionserklärung und VOC-Bilanzen

  • VOC-Bilanzen: Wir erstellen oder prüfen für Sie die VOC-Bilanz nach Artikel 10 der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf VOC (VOCV).
  • Emissionserklärung, Emissionskataster: Wir erstellen für Ihren Betrieb die Emissionserklärung nach Artikel 12 der Luftreinhalte-Verordnung mit allen für die Beurteilung erforderlichen Angaben wie Emission pro Luftschadstoff und Stunde resp. Jahr, Austrittsort, Kaminhöhe, etc. Für Neuanlagen erstellen wir die Emissionsprognose.

 

Kaminhöhenberechnungen

  • Wir bestimmen die erforderliche Kaminhöhe Ihrer Anlage nach Anhang 6 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) oder nach den Kamin-Empfehlungen des BAFU.
  • Wenn nötig oder gewünscht, optimieren wir die Kaminhöhe durch ein Immissionsgutachten.

 

Luftreinhaltung auf Baustellen

  • Wir beurteilen die Emissionsrelevanz von Baustellen und definieren die erforderlichen Massnahmen nach der BAFU-Richtlinie Luftreinhaltung auf Baustellen.
  • Wir beurteilen die Relevanz der Bautransportemissionen und definieren die erforderlichen Massnahmen nach der BAFU-Richtlinie Luftreinhaltung auf Baustellen.

Haben Sie Fragen zu unserem Angebot? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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