Gefahrguttransport
Sie sind am Transport von gefährlichen Gütern beteiligt, als Beförderer, Versender oder Empfänger. Damit unterstehen Sie potenziell den umfangreichen Vorschriften zum Gefahrguttransport gemäss ADR/SDR, RID/RSD oder weiteren Regelwerken, je nach Verkehrsträger.
Je nach Situation müssen Sie gemäss Gefahrgutbeauftragtenverordnung GGBV einen Gefahrgutbeauftragten ernennen und den Behörden melden.
Wir unterstützen Sie mit unseren Dienstleistungen im Bereich Gefahrguttransporte:
- Wir helfen Ihnen bei der Beurteilung, inwieweit Sie den Gefahrgutvorschriften unterstehen und welche Vorschriften für Sie relevant sind.
- Wir ermitteln die anwendbaren Freistellungen für Gefahrguttransporte (1000 Punkte-Regel, LQ, etc.) und instruieren Ihre Mitarbeitenden bezüglich Vorschriften und Sicherheitsmassnahmen beim Umschlag von Gefahrgütern.
- Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Beförderungspapieren und beim korrekten Verpacken und Kennzeichnen von Gefahrgut-Versandstücken.
- Wir übernehmen für Sie das Mandat als externe Gefahrgutbeauftragte für Strasse und Schiene (ohne Klasse 7) und beraten Sie bei spezifischen Fragen für andere Verkehrsträger.
Referenzen
Vertraulich und auf Anfrage.
Ansprechsperson
Haben Sie Fragen zu unserem Angebot?
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Maria Bühler
Dipl. Umweltingenieurin FH, Gefahrgutbeauftragte, Spezialistin ASGS (eidg. FA)
Aldo Seethaler
Elektroinstallateur EFZ, Gefahrgutbeauftragter