EU-Omnibus-Verordnung: Wie viel Entlastung bringt sie für KMUs in der Schweiz?
31.03.2025
Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 das Erste Omnibus-Paket vorgestellt, das wesentliche Entlastungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor allem für europäische Unternehmen vorsieht. Die Omnibus Änderungen sind noch nicht final und müssen noch durch den politischen Prozess der EU. Ziel der Verordnung ist es, KMUs von den komplexen Anforderungen der CSRD zu entlasten.
Entlastung, aber keine vollständige Befreiung
Der neue VSME-Standard (Voluntary Standard for SMEs) schützt KMUs vor übermässigen Informationsanforderungen. Grosse Unternehmen dürfen von KMUs in der Lieferkette künftig nur noch Daten gemäss diesem Standard anfordern. Damit wird der Berichtsaufwand begrenzt, doch eine vollständige Befreiung gibt es nicht.
Warum KMUs den VSME-Standard ernst nehmen sollten
Auch wenn KMUs nicht direkt unter die CSRD oder CSDDD fallen, bleiben Nachhaltigkeitsanforderungen aufgrund von Markt- und Finanzierungsbedingungen bestehen. In der Schweiz sind Unternehmen zudem verpflichtet, die OR-Sorgfaltspflichten einzuhalten, was zu einer Überschneidung mit den europäischen Anforderungen führt.
Ansatz der Neosys: Effizienz statt Mehraufwand
Wir unterstützen KMUs dabei, die Anforderungen des VSME-Standards, der Schweizer OR-Vorgaben und internationaler Rahmenwerke wie GRI-Standards effizient zu kombinieren. So können alle Berichterstattungspflichten in einem Schritt erfüllt werden, wodurch eine effektive und effiziente Umsetzung der aktuellen Anforderungen gewährleistet ist.
Ihre Neosys AG
31.03.2025
Matyusha Ebrahimi