Luftschadstoff- und Geruchsgutachten
Unsere Dienstleistungen:
Geruchsgutachten
- Wir erstellen Geruchsgutachten nach der Geruchsempfehlung des BAFU.
- Wir erstellen Immissionsprognosen mit Computermodellen.
- Wir erarbeiten Sanierungskonzepte zum Vermeiden von Geruchsimmissionen.
- Wir messen die Geruchemissionen olfaktometrisch an Anlagen oder in der Abluft.
Luftschadstoff-Immissionsgutachten und Abluft-Sanierungskonzepte
Sie benötigen ein Gutachten, ob übermässige Immissionen bestehen oder ein Sanierungskonzept, um die Emissionen Ihres Betriebs oder einer Anlage zu reduzieren, weil die Anforderungen der Luftreinhalte-Verordnung nicht mehr erfüllt sind?
- Wir erstellen Immissionsprognosen mit Computermodellen zur Beurteilung der Luftschadstoff-Immissionen von Anlagen.
- Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung möglicher Massnahmen zur Verbesserung der Immissionssituation.
- Abluftsanierung: Wir evaluieren als herstellerneutrale Berater die beste Lösung zur Reduktion der Schadstoff-Emissionen Ihrer Anlage.
- Reduktion diffuser Emissionen: Wir beraten Sie bei der Reduktion der diffusen VOC- oder Staubemissionen nach dem aktuellen Stand der Technik.
Emissionserklärung und VOC-Bilanzen
- VOC-Bilanzen: Wir erstellen oder prüfen für Sie die VOC-Bilanz nach Artikel 10 der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf VOC (VOCV).
- Emissionserklärung, Emissionskataster: Wir erstellen für Ihren Betrieb die Emissionserklärung nach Artikel 12 der Luftreinhalte-Verordnung mit allen für die Beurteilung erforderlichen Angaben wie Emission pro Luftschadstoff und Stunde resp. Jahr, Austrittsort, Kaminhöhe, etc. Für Neuanlagen erstellen wir die Emissionsprognose.
Kaminhöhenberechnungen
- Wir bestimmen die erforderliche Kaminhöhe Ihrer Anlage nach Anhang 6 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) oder nach den Kamin-Empfehlungen des BAFU.
- Wenn nötig oder gewünscht, optimieren wir die Kaminhöhe durch ein Immissionsgutachten.
Luftreinhaltung auf Baustellen
- Wir beurteilen die Emissionsrelevanz von Baustellen und definieren die erforderlichen Massnahmen nach der BAFU-Richtlinie Luftreinhaltung auf Baustellen.
- Wir beurteilen die Relevanz der Bautransportemissionen und definieren die erforderlichen Massnahmen nach der BAFU-Richtlinie Luftreinhaltung auf Baustellen.
Haben Sie Fragen zu unserem Angebot? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Referenzen
Vertraulich und auf Anfrage.
Ihre Ansprechspersonen
Felix Martin
Dipl. phil. nat. Physiker, NDS Umwelt
+41 32 674 45 16
felix.martin@neosys.ch