Blog Indirekte Wirkungen des CBAM auf Schweizer Unternehmen

Indirekte Wirkungen des CBAM auf Schweizer Unternehmen

18.07.2024

EU-Importeure von Produkten aus den Bereichen Zement, Strom, Düngemittel, Eisen und Stahl, Aluminium und Wasserstoff sind seit Oktober 2023 dazu verpflichtet, am Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) teilzunehmen. Die Schweiz hat selbst keinen CBAM eingeführt. Schweizer Waren sind beim Import in die EU grundsätzlich vom CBAM befreit. Dennoch spüren viele Unternehmen eine indirekte Betroffenheit, sobald sie Waren in die EU exportieren. So müssen sie gegenüber ihren europäischen Kunden entweder Herkunftsnachweise liefern oder über Emissionen in Drittländern berichten.

Die CBAM-Verordnung befindet sich derzeit in einer zweijährigen Probephase, in der Importeure in der EU nach CBAM-Regeln über ihre importierten Waren berichten müssen. Erst danach müssen kostenpflichtige CBAM-Zertifikate gekauft und abgegeben werden. Nach der Probephase können weitere Produkte unter die CBAM-Verordnung fallen.

Wir stehen damit erst am Anfang der CBAM-Einführung. Fest steht, dass eine kontinuierliche Erhöhung des CO2-Preises zu erwarten ist. Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten, indem sie CO2-Emissionen ihrer eingekauften Produkte und in ihren Lieferketten kennen und auch reduzieren, um weiterhin flexibel und günstig zu produzieren.

Ihre Neosys AG

18.07.2024
Nils Kalbfuss
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