Blog Luftschadstoffe und Gerüche: Modellierung ihrer Ausbreitung

Luftschadstoffe und Gerüche: Modellierung ihrer Ausbreitung

28.08.2024

Befinden sich Emissionsquellen von Luftschadstoffen in der Nähe von Wohngebieten oder anderen kritischen Immissionspunkten, reagieren betroffene Anwohner mit vermehrten Klagen oder Einsprachen zu neuen Bauprojekten. Das Gutachten, ob tatsächlich übermässige Immissionen bestehen oder mit solchen zu rechnen sind, führt in der Regel ein Fachbüro wie die Neosys durch.

Der weitaus häufigste Schadstoff, für welchen wir die Ausbreitung berechnen, ist der Geruch. Für diesen besteht weder emissions- noch immissionsseitig ein Grenzwert in der Luftreinhalteverordnung. In der «Empfehlung zur Beurteilung von Gerüchen» des BAFU, Entwurf aus dem Jahr 2015, auch «Geruchsempfehlung» genannt, wurden aber Richtwerte definiert. Der Emissions-Richtwert in der Geruchsempfehlung, bei welchem unter gegebenen Bedingungen nicht mit übermässigen Immissionen gerechnet werden kann, ist nach unserer Erfahrung ab einer gewissen Grösse der Anlage allein nicht mehr ausreichend. So ist die Modellierung der Ausbreitung der nächste Schritt zur Bestimmung, ob übermässige Geruchsbelästigungen vorherrschen können.

Für die Berechnung der Immissionen setzen wir ein sogenanntes Lagrang’sches Partikel-Modell ein. Diese Art der Ausbreitungsberechnung entspricht dem heutigen Stand der Technik und wird von den Schweizer Behörden anerkannt. Das Modell wird mit den relevanten Daten – dies sind als Hauptkomponente die Emissionswerte mit Art der Freisetzung, die Windsituation am Standort und die lokalen Hindernisse wie Gebäude und Vegetation – aufgesetzt und die Berechnung gestartet. Je nach Komplexitätsgrad dauert eine Berechnung bis zu mehreren Tagen. Ist die Berechnung abgeschlossen, resultiert ein Raster auf Bodenhöhe mit einer eingangs im Modell definierten Länge und Breite (Maschenweite) und mit einer Geruchsstundenhäufigkeit pro Kachel als Berechnungsresultat. Die Konzentrationswerte werden von uns aufbereitet und als Linien mit gleicher Geruchsstundenhäufigkeit dargestellt.

Die Geruchsstundenhäufigkeit wird nun mit den Richtwerten gemäss Geruchsempfehlung für Wohnzonen, Misch- und Landwirtschaftszonen und Industriezonen beurteilt. Die Richtwerte gelten jedoch nicht pauschal, sondern nur für relevante Immissionspunkte. Werden dort die Richtwerte unterschritten, so gilt die Geruchs-Immission als nicht lästig und nicht übermässig. Werden sie hingegen überschritten, sind Massnahmen an der Quelle wie z.B. eine Kaminerhöhung erforderlich. Es ist zu berücksichtigen, dass die Ausbreitungsrechnung sowohl aufgrund des Modells wie auch aufgrund der möglicherweise ungenauen projektspezifischen Eingabeparameter fehlerbehaftet sein kann. Es ist deshalb wichtig, eine adäquate Fehlerabschätzung durchzuführen und in die Beurteilung miteinfliessen zu lassen.

Ihre Neosys AG

28.08.2024
Felix Martin