Von der Projektidee zur Baubewilligung: So gelingt Ihre Umweltverträglichkeitsprüfung
02.09.2025
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Punkte bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beachtet werden müssen, um eine Baubewilligung für ihr Bauvorhaben ohne Verzögerung zu erhalten.
Heutzutage ist es normal, dass es Veränderungen im Betrieb gibt. Oft laufen sogar mehrere Änderungsprozesse gleichzeitig oder folgen unmittelbar aufeinander. Der Betrieb muss schnell auf die Weltgeschehnisse reagieren, den Bedürfnissen der Kunden angepasst werden und mit dem technologischen Fortschritt muss mitgehalten werden. Es wird kurzerhand ein Projekt angedacht, um den Betrieb so schnell wie möglich an die neue Situation anzupassen.

Wenn die Veränderung nicht nur kleinere Betriebsabläufe, sondern auch die Infrastruktur und grössere Veränderung der Stoffströme betrifft, kann es sein, dass je nach Vorhaben eine Baubewilligung nötig ist. Für grössere Neu- oder Umbauprojekte mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt muss im Rahmen des Bewilligungsverfahrens auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.
➔ Klären Sie ab, ob für ihr neues Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist.
Der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB), mittels welchem die Umweltverträglichkeit dargelegt wird, wird öffentlich aufgelegt (i.d.R für 30 Tage). Einsprache gegen das Bauvorhaben kann nicht nur von unmittelbar Betroffenen, sondern auch von beschwerdeberechtigten Organisationen[1] erhoben werden, was die Umsetzung des Projekts verzögern könnte. Dies gilt es bei der Risikoanalyse des Projektes zu beachten.
Für die Prüfung der Umweltverträglichkeit verlangt das Schweizer Gesetz einen Umweltverträglichkeitsbericht oder einen Umweltbericht (hier melden bei Interesse an einem Umweltbericht). In dem Bericht müssen die Umweltauswirkungen des aktuellen Zustandes und des Projektes sowohl während der Bauphase als auch während des späteren Betriebs dargestellt werden. Der Bericht wird von unterschiedlichen Personen gelesen, z.B. von den Fachpersonen der Behörden, Umweltschutzorganisationen, Mitglieder von Kommissionen oder ihren Nachbarn. Der Bericht sollte deshalb so geschrieben werden, dass ihn jede*r verstehen kann. Da die kantonalen Fachpersonen und Bewilligungsbehörden das Bauvorhaben auch anhand des UVB beurteilen, ist es wichtig, alle relevanten Informationen für sie in dem Bericht darzustellen. So kann vermieden werden, dass es durch Nachfragen und Nachforderungen der Behörden zu einer Verzögerung kommt. Aus unserer Erfahrung können wir empfehlen, schon frühzeitig – vor Einreichung des UVB – mit den Behörden in Kontakt zu treten. Damit kann eine Zusatzrunde im Verfahren vermieden werden.
➔ Treten Sie in Verbindung mit den Behörden, um Unklarheiten vor dem Einreichen zu beseitigen.
In dem Bericht müssen alle relevanten Umweltbereiche (Luftreinhaltung, Lichtemissionen, Lärm, Gewässer, Boden, Altlasten, Abfälle, Wald und Flora, Fauna & Lebensräume) betrachtet und beurteilt werden, auch wenn einzelne Bereiche von dem Projekt nicht betroffen sind. Die betroffenen Umweltbereiche müssen mit Zahlen, Daten und Fakten beschrieben werden, sodass die Fachstellen ihre Beurteilungen darauf abstützen können.
➔ Sammeln Sie die Daten und bereiten Sie die Daten auf. Daten können z.B. aus dem Managementsystem (Reportings), aus Jahresberichten, dem SAP/ERP oder von Projektplänen, Anlagenspezifikationen, und Gutachten stammen.
Für den Bereich «Lärm» ist es oftmals nötig ein Lärmmodell zu erstellen, um beurteilen zu können, ob die Lärmemissionen des Projektes die Vorgaben der Lärmschutzverordnung einhalten. Für den Bereich «Altlasten» kann es nötig sein, eine Untersuchung des Untergrundes zu machen. Anhand der Resultate kann ein Entsorgungskonzept erstellt werden, das die Anforderungen für die Entsorgung von belastetem Material gemäss Abfallverordnung erfüllt. Bei der «Luftreinhaltung» kann es nötig sein, Abluftanalysen oder Ausbreitungsrechnungen von Schadstoffen durchführen zu lassen, um die Resultate dann mit den Grenzwerten der Luftreinhalteverordnung gegenüberzustellen.
➔ Auf Grund der erkannten Auswirkungen auf die Umwelt werden im Umweltverträglichkeitsbericht Massnahmen definiert oder das Projekt so angepasst, sodass die Vorgaben der Schweizer Gesetze eingehalten werden.
Gerne erstellen wir für Sie den nächsten Umweltverträglichkeitsbericht. Das Neosys -Team verfügt über grosse Erfahrung in der Erstellung von UVB und UB für Projekte unterschiedlicher Art: Windparks, Abfall- und Sonderabfallbetriebe, Produktions- und Lagerbetriebe, Kläranlagen, etc.
Wir bearbeiten alle Umweltbereiche, bei Bedarf unter Beizug anerkannter Expert*innen auf Spezialgebieten. Wir sind es gewohnt, bei der umwelttechnischen Optimierung des Projekts mitzuarbeiten und mit den Behörden zu verhandeln. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation ihres Vorhabens in der Öffentlichkeit ebenso wie bei der Lösungssuche bei Zielkonflikten.
[1] Diese sind in der VBO (Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen) abschliessend aufgelistet.
Ihre Neosys AG
08.09.2025