Ist die elektrische Geräteprüfung obligatorisch? – Ja.
14.01.2025

ohne Erdung

mit Erdung
Jede Arbeit mit und an elektrischen Kleingeräten stellt eine erhebliche Gefahr dar. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber wichtige Grundlagen geschaffen. Im gewerblichen und industriellen Umfeld ist der Arbeitgeber gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (SR 832.30, VUV) sowie dem Bundesgesetz über Unfallverhütung (SR 832.20, UVG) verpflichtet alle Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden zu treffen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich dabei auf Geräte mit Betriebsspannungen bis zu 1000 Volt Wechselstrom oder 1500 Volt Gleichstrom wie z.B. Verlängerungskabel, Kaffeemaschinen, Elektrowerkzeuge, Haushaltgeräte, Netzteile, Bohrmaschinen, Notebooks, Bildschirme – generell alles, was mit Strom aus dem Niederspannungsnetz versorgt wird.
Informationen zur Wiederholprüfung
Die Schweizer Norm SNG 462638 «Wiederholprüfung und Prüfung nach Instandsetzung elektrischer Geräte» gibt ausführliche Hinweise und Informationen zur Wiederholprüfung elektrischer Geräte.
Prüfungsumfang
Folgende Prüfschritte gehören zu einer Wiederholprüfung:
- Sichtkontrolle zur Beurteilung des Gesamtzustandes des Gerätes
- Messen z.B. mit Geräteprüfer
- Funktionskontrolle
- Festlegung des nächsten Prüftermins
- Kennzeichnung mit Prüfdatum, dokumentieren der durchgeführten Kontrollen
Prüfintervalle
Zur Festlegung der Prüfintervalle sind in erster Linie die Herstellerangaben zu berücksichtigen. Falls diese keine Angaben liefern oder nicht mehr vorhanden sind, ist der Arbeitgeber verantwortlich die Prüfintervalle nach einer Risikobeurteilung festzulegen. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Es muss sichergestellt werden, dass die Arbeitsmittel zwischen zwei Prüfungen sicher benutz werden können.
Prüfpersonal
Die Durchführung der Prüfungen darf nur durch geschultes Personal durchgeführt werden. Prüfungen können von Personen durchgeführt werden, die durch Elektrofachkräfte z.B. Betriebselektriker, ausreichend geschult und beaufsichtigt werden.
Wenn Sie diese Empfehlungen beherzigen, erreichen Sie das Hauptziel einer gefahrlosen Benutzung aller elektrischen Arbeitsmittel.
Wir unterstützen Sie gerne für:
- das Erstellen eines Elektrosicherheitskonzeptes
- die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
- die Erstellung eines Wartungsplanes
- das Bereitstellen der nötigen Gesetze, Vorschriften und Richtlinien
Mit unserer Hilfe schaffen Sie eine sichere Arbeitsumgebung, in der die häufigsten Unfälle im Zusammenhang mit Elektrizität vermieden werden können, Dazu zählen Verletzungen durch elektrischen Schlag infolge der Fehlfunktion von Arbeitsmitteln, Verletzungen durch überhitze Arbeitsmittel, Brände und Explosionen.
Denken Sie daran, dass Sie als Arbeitgeber die Verantwortung tragen, dass die Geräteprüfung auch tatsächlich durchgeführt und dokumentiert werden.

Ihre Neosys AG
14.01.2025
Aldo Seethaler