Blog Dank Geruchsgutachten: Richtig planen und Klarheit für Behörden und Anwohnende schaffen

Dank Geruchsgutachten: Richtig planen und Klarheit für Behörden und Anwohnende schaffen

08.12.2025

Geruchsemissionen sind heutzutage immer mehr ein Diskussionspunkt, da Gebiete mit Wohn- und Mischnutzung in Richtung Landwirtschaft und Industrie wachsen, und umgekehrt. Deshalb ergeben sich bei Projekten mit potenzieller Geruchsrelevanz verschiedene Fragen, welche am besten schon bei der Planung untersucht werden sollten.

Gerüche bestehen in der Regel aus einer Vielzahl von Molekülen (chemische Stoffe). Durch Kombination von unterschiedlichen Molekülen in unterschiedlicher Konzentration entstehen unzählige Gerüche, wie z.B. der fruchtige Geruch der Zitrone, der Orange oder aber auch der Geruch von Mist oder Kompost. Die Geruchswahrnehmung erfolgt von einzelnen Personen je nach ihrer Erfahrung, persönlicher Präferenz und Exposition unterschiedlich. Geruchsbelastungen sind meist nicht direkt gefährlich für die Gesundheit. Sie können aber das Wohlbefinden der Bevölkerung in der Umgebung stark beeinträchtigen. Erreichen Geruchsstoffe Orte, an denen sich Personen über längere Zeit aufhalten (Häuser in Wohngebieten, Büros und ständige Arbeitsplätze, etc.) können sie auch Konflikte auslösen, wenn die Gerüche als störend empfunden werden.

UVP, UVB

Während bei anderen Luftschadstoffen gesetzlich klar definierte gesetzliche Grenzwerte gelten, ist die Situation bei Gerüchen weniger gut definiert. Grundsätzlich müssen gemäss dem Vorsorgeprinzip die Emissionen unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung begrenzt werden. Weiter wird bei Gerüchen beurteilt, ob die Immissionen übermässig sind. Dies ist der Fall, wenn auf Grund einer Erhebung oder einer modellierten Immissionsprognose feststeht, dass die Gerüche einen wesentlichen Teil der Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden erheblich stören. Beachten Sie deshalb frühzeitig auch mögliche Geruchsauswirkungen, insbesondere bei lebensmittelverarbeitenden Betrieben, Brennereien, Vergärungs- oder Kompostieranlagen, Chemieunternehmen, landwirtschaftlichen Bauten etc.

Mit einem Geruchsgutachten schaffen Sie Klarheit, Transparenz und Sicherheit – sowohl für die Bauherrschaft als auch für Behörden und die betroffene Bevölkerung. Nachfolgend zeigen wir Ihnen wichtige Punkte auf, die bezüglich Geruchs bei der Planung ihres Projektes beachtet werden sollten.

Der Standort für das Projekt sollte – wenn möglich – so gewählt werden, dass möglichst wenige Orte durch Gerüche betroffen sind, an denen sich Personen über längere Zeit aufhalten können. Es ist zu prüfen, wie oft der Wind aus welcher Richtung kommt, so dass im Abwind möglichst keine Personen von Gerüchen betroffen sind. Ausserdem ist die stabile bzw. labile Luftschichtung relevant, wie gut sich ein möglicher Geruch mit Frischluft verdünnen kann.

Für gefasste, über einen Kamin geführte geruchsbelastete Abluft soll die Kaminhöhe vorschriftsgemäss berechnet werden. Wenn der Kamin die Geruchsstoffe genug hoch in die Luft abgibt, verdünnt sich der Geruch genügend stark, sodass er am Boden weniger oder sogar nicht mehr feststellbar ist. Die Kaminhöhe ist auch ein Punkt, den die Behörden bei einem Baugesuch prüfen.

Die Wirkung von Hindernissen (Gebäude, Bäume, Hecken, etc.)in der Umgebung der Geruchsquelle(n) sind zu beachten. Hindernisse können dazu führen, dass sich Gerüche nicht frei verteilen, sondern sich dazwischen konzentrieren und in eine bestimmte Richtung oder an einen bestimmten Ort fliessen. Des Weiteren kann geruchsbelastete Luft ein Hindernis «umspülen» und sich im Windschatten ansammeln. Ohne Hindernisse können sich Gerüche aber auch weiter ausbreiten, da sie ungehindert in Windrichtung weggetragen werden.

Kaltluftabflüsse sind zu prüfen und zu berücksichtigen. Durch unterschiedlich schnell abkühlende Oberflächenund Hügel in der Umgebung könnenKaltluftabflüsseals Folge von Temperaturgradienten und Höhenunterschieden entstehen. Diese Luftströmungen müssen berücksichtigt werden, weil sie Gerüche von bodennahen Quellen in die Umgebung tragen können.

Alle Geruchsquellen müssen berücksichtigt werden. Oftmals bestehen in einem Betrieb mehrere Quellen. Darunter fallen u.a. die Lagerung von (Ausgangs)Produkten und Hilfsstoffen, die Abluft von der Verarbeitung von Produkten, verschmutzte Oberflächen auf dem Areal, z.B. entlang von Transportwegen, etc. Um die gesamte Situation beurteilen zu können müssen deshalb alle möglichen Geruchsquellen betrachtet werden.

In einem Geruchsgutachten mit Ausbreitungsrechnung werden diese Faktoren und die Geruchsquellen in die Berechnung der Geruchsbelastung (Geruchsstundehäufigkeit) einbezogen resp. qualitativ bewertet. Somit können die Geruchsauswirkungen eines Projektes bereits in der Planungsphase abgeschätzt werden. Ebenfalls kann eine übermässige Belastung der Bevölkerung vorausgesagt resp. ausgeschlossen werden.

Folgende Vorteile bringt ein Gutachten:

  • Sie können, wenn nötig, angemessene Massnahmen vorgängig planen, anstatt im Nachhinein Verbesserungen umsetzen zu müssen.
  • Ein Gutachten schafft Klarheit. Die Behörden können das Projekt an konkreten Fakten beurteilen. Sie vermeiden so, dass es während dem Bewilligungsverfahren zu einer Verzögerung wegen einer Nachforderung kommt.
  • Sie schaffen Transparenz und Vertrauen. Die betroffene Bevölkerung sieht, dass sie nicht von Geruchsimmissionen betroffen sind und schätzt das proaktive und professionelle Vorgehen.

Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um das Thema Geruch. Wir erstellen für Sie ein Geruchsgutachten oder auch eine Immissionsprognose eines anderen Luftschadstoffes, spezifisch für ihr Projekt. Wir führen eine Messung der Geruchsstärke durch, z.B. als Abnahmemessung. Auch falls Sie in der Situation sind, dass Geruchsemissionen von ihrem bestehenden Betrieb zu Klagen aus der Nachbarschaft führen, helfen wir Ihnen gerne die Situation zu analysieren und mögliche Verbesserungsmassnahmen zu erarbeiten.

Ihre Neosys AG

8.12.25


Severin Bühler